Sehr geehrte Pullacher Bürgerinnen und Bürger,
die BI möchte Sie zu einigen Aspekten in der gemeindlichen Bebauungsplanung informieren:
„Gemeinde“-Anwälte wurden von Anfang an von der UI-Chemiefirma bezahlt
Gegen das Bürgerbegehren und damit gegen eine demokratische Abstimmung der Bürgerarbeiten drei Anwaltskanzleien. Der Öffentlichkeit wurde dabei ein Anwaltsbüro als Gemeindevertretung dargestellt. Diese „Gemeinde“-Anwälte wurden aber von Anfang an von der Firma UI bezahlt. Belegt im StädtebaulichenVertrag Seite 11, Punkt 1: „UI wird die der Gemeinde im Zusammenhang mit der in der Vorbemerkung dargestellten Bauleitplanung entstandenen Kosten für die folgenden Dienstleistungen durch folgende Berater bzw. Planungsbüros erstatten: -DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH -Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München -Döring Spieß Rechtsanwälte.“
Keine Lagerbeschränkungen für hochexplosive Stoffe auf 95 % der bebaubaren Fläche
Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass es künftig eine Lagerbeschränkung für hochexplosive Stoffe von 1600t auf dem Werksareal in Pullach gäbe. Diese Beschränkung ist aber lediglich für einen Grundstücksanteil von etwa 5% geregelt (Seite 5 + Anlage 5 Städteb. Vertrag).
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Sachstandsbericht Januar 2023